Seit Anfang Dezember 2021 gelten die 3G-Regel für den Arbeitsplatz in NRW
Liebe Leser, Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten und Besucher,
wir möchten gerne über die seit Anfang Dezember 2021 geltende 3G-Regel für den Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen informieren und aufmerksam machen:
Im Land NRW gelten seit dem 09.12.2021 für Ungeimpfte und Geimpfte strenge Kontaktbeschränkungen und grundlegende Verhaltensregeln. Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sind die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene, Masken, App und Lüften – die sogenannte AHA+A+L-Formel – möglichst umfassend in allen Lebensbereichen einzuhalten. So wird u.a. auch im Freien das Tragen einer Maske empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar in Kassenbereichen oder ähnlichen Dienstleistungsschaltern.
Auch am Arbeitsplatz bei MOTOREN Steffens gilt es, die festgelegten verbindlichen Hygiene- und Infektionsschutzregelungen und das 3G-Konzept verpflichtend umzusetzen. 3G bedeutet: Zutritt oder Teilnahme ausschließlich für Genesene, Geimpfte und Getestete (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test). So müssen alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Betreten einer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Um diesen Nachweis bitten wir auch von unseren Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten und Besuchern, wenn Sie zu uns auf das Betriebsgelände nach Kleve kommen. Die Regelung im Infektionsschutzgesetz gilt bis einschließlich den 19. März 2022.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.land.nrw/corona